Kostenargumente nicht nachvollziehbar

Als Anwohner der Klandorfer Dorfstraße möchte ich möchte Ihnen darlegen, warum ich es für undemokratisch und fachlich nicht stichhaltig begründbar halte, wenn die Gemeinde die Instandsetzungsvariante ausschließen und die Hocheinbauvariante beschließen würde.

  1. Undemokratisch

Das Dorf hat mehrmals ein eindeutiges basisdemokratisches Votum zum Erhalt der alten Dorfstraße gegeben. Zum einen aus Kostengründen und zum anderen aus ästhetischen Gründen, da ihm die alte, gut befahrbare, unebene, und so »natürlich verkehrsberuhigte« Straße für ihr kleines Dörfchen als passender erscheint als eine plane, breitere neue.

Wir haben Sie gewählt, damit Sie Dinge entscheiden und tun, die unserem Wohl dienen. Selbstverständlich sind Sie als gewählte Gemeindevertreter demokratisch legitimiert, den Neubau der Straße zu beschließen – in diesem Fall würde es sich jedoch um eine klare Missachtung des Bürgerwillens handeln. Das wäre in Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit unverantwortlich! Denn Politikverdrossenheit und Radikalisierung entstehen u.a. daraus, dass Bürger sich von ihren gewählten Vertretern nicht mehr vertreten fühlen, weil sie das Gefühl haben, dass Interessen verfolgt werden, die nicht ihre eigenen sind.

  1. Fachlich nicht stichhaltig

Die Kurzlebigkeit und die höheren Unterhaltskosten der Instandsetzungsvariante sind fachlich nicht nachweisbar. Wir haben alle ein Gutachten vorliegen, das klare Fakten enthält. Natürlich sind Aussagen zu Fakten über Haltbarkeit immer schwierig zu machen – auch für einen Gutachter. Bei einem Neubau hat er es leicht, da kann er sich, wie aus dem Gutachten hervorgeht, auf die Abschreibungsrichtlinien im Land Brandenburg berufen, also 50 Jahre veranschlagen. Schwieriger wird es bei der Einschätzung der Instandsetzungsvariante. So sagte der Gutachter auf Nachfrage auch bei der Vorstellung des Gutachtens im Februar diesen Jahres, dass diese Zahlen nicht sicher seien und er sich damit schon sehr weit aus dem Fenster gelehnt habe.

Das bedeutet, dass sowohl die nur auf 20 Jahre eingeschätzte Lebensdauer, sowie die veranschlagten 7.000 Euro jährliche Unterhaltskosten mit höchster Vorsicht zu genießen sind (die für den Unterhalt der Hochbauvariante nach 4 Jahren veranschlagten 2.300 Euro folgen vermutlich auch Richtlinien). Ich weise darauf hin, dass seit Jahrzehnten gar kein Geld in den Erhalt der vorhandenen Straße gesteckt wurde und so bei nicht vorhandener Entwässerung ein Schaden von 79.000 Euro entstand. Wenn ich die jährlichen Unterhaltskosten mit den Kosten für die Instandsetzung in Relation setze ergibt sich, dass künftig rund alle elf Jahre Kosten in Höhe der Instandsetzungskosten anfallen. Vor dem Hintergrund der tatsächlich erfolgten Aufwendungen in den vergangenen 40 Jahren erscheint mir diese Einschätzung unglaubwürdig.

Die Gemeinde würde laut Gutachten bei der Instandsetzungsvariante Geld sparen. Warum? Der Anteil den die Gemeinde zur Neubauvariante zahlen würde, beträgt 309.000 Euro. Davon bekommt sie 50% als Förderung erstattet.

Bleiben also 154.500 Euro. Wenn man davon die 79.000 Euro für die Instandsetzungsvariante abzieht kommt heraus, dass die Gemeinde bei der Hocheinbauvariante 75.500 Euro mehr bezahlt. Damit wären die Kosten für die Entwässerung schon gedeckt. Zudem ist meines Wissens noch ungeklärt, dass es für die Instandsetzung auch Fördergelder gibt.

Alles im allem stellt sich für mich die Lage eindeutig dar und ich finde Ihre Bevorzugung einer Hocheinbauvariante aus Kostengründen nicht nachvollziehbar. Für mich würde sie Demokratieverlust, Verschwendung von Steuergeldern und Minderung der Kaufkraft der durch den Bau finanziell belasteten Bürger (die nicht alle wohlhabend sind…) bedeuten.

Ich fordere Sie auf, dem Willen Ihrer Wähler in diesem Dorf Rechnung zu tragen!

STEPHAN ECKEBERG (06.03.2017)