Meinungsabfrage der Gemeinde: Fragen

Zur Anliegerversammlung am 14. Juni wird die Gemeinde einen Fragenbogen verteilen. Hier findet Ihr/ finden Sie eine Reihe von Fragen, die wir uns zur Aktion gestellt haben sowie unsere Einschätzung dazu.

Worum geht es?

Alle Grundstückseigentümer haben mit dieser Abfrage die Möglichkeit, ihre Meinung zu den zur Auswahl stehenden Varianten für die Dorfstraße kundzutun.

Es wird nicht über Fragen abgestimmt, die die Gestaltung des Dorfzentrums vor der Kirche betreffen. Auch die im Gutachten vorgestellten Maßnahmen zur Verlängerung der Nutzungsdauer (Bsp. Verlegung der Buswendeschleife) und die Instandsetzung der anliegenden Straßen sind nicht Gegenstand der Abfrage.

Um diese Fragen könnte sich z.B. ein noch zu gründender Bürgerverein kümmern.

Welche Auswirkungen hat die Meinungsumfrage auf die Entscheidung der Gemeindevertreter?

Das ist leider noch unklar. Klar ist jedoch: Bei der Meinungsabfrage handelt es sich nicht um eine Entscheidung. Diese liegt bei den demokratisch legitimierten Gemeindevertretern. Umso wichtiger ist es daher, daß wir Klandorferinnen und Klandorfer ihnen klar vermitteln, was unsere Meinung ist.

Wie läuft die Meinungsabfrage genau ab?

Die Meinungsabfrage wird von der Gemeinde organisiert. Auf den genauen Ablauf haben wir Bürgerinnen und Bürger keinen Einfluß. Wir gehen aber davon aus, daß die Abfrage nach den demokratischen Grundprinzipien organisiert wird (z.B. alle Befragten sind legitimiert, geheime Wahl etc.).

Welche Fragen sind aus unserer Sicht nicht geklärt?

Grundsätzlich fragen wir uns natürlich: Warum werden die Bürgerinnen und Bürger mit einem Hocheinbau finanziell belastet, der wegen der Schäden, die durch nachlässige Pflege entstanden sind, notwendig wird?

Für manche Bürger wird das gut verkraftbar sein. Für andere aber wird das einen im Alltag spürbaren Einschnitt in ihr Leben bedeuten!

Was ist mit den Kosten für die Entwässerung? Laut Satzung der Gemeinde sind sie bei der Instandsetzungsvariante nicht umlagefähig, wohl aber bei allen Neubauvarianten. Der Bürgermeister hat bereits mündlich zugesagt, daß diese Kosten bei keiner Variante umgelegt würden. Aber das ändert die Satzung nicht und sein gesprochenes Wort bindet weder ihn noch seinen Nachfolger.

← Back

Deine Nachricht wurde gesendet

Achtung
Achtung
Achtung

Warnung!